So bestätigen Sie, dass ein Mitarbeitender bei Ihnen tätig war.
Können sich Arbeitgeber und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter über den Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht einigen, so haben die Mitarbeitenden das Recht, nur eine so genannte Arbeitsbestätigung zu verlangen. Im Gegensatz zum ausführlichen Arbeitszeugnis enthält die Arbeitsbestätigung keine Aussagen zu Leistungen und Verhalten.
Auf Verlangen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber jedoch ein vollständiges Arbeitszeugnis verfassen - auch bei kurzen Arbeitsverhältnissen.
Anzahl Seiten: 1
Für Abonnenten eines WEKA Personal-Moduls sind alle Downloads kostenlos. Zum Login
Preise für Nichtabonnenten (exkl. MwSt.)
Als WEKA-Abonnent profitieren Sie nicht nur von aktuellen und qualifizierten Fachinformationen. Praktische Business-Tipps, nützliche Downloads und viele Vorzugsangebote erleichtern Ihnen zusätzlich das Leben und Sie sparen auch noch Geld.
Profitieren Sie: Bequem und kostenlos erhalten Sie einmal wöchentlich die wichtigsten News und Trends per E-Mail.