So regeln Sie die Vergütung der Ausgaben der Mitarbeitenden für Geschäftszwecke.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendigen Auslagen zu ersetzen. Dazu gehören bei Arbeiten an auswärtigen Orten auch die Kosten des Unterhaltes.
Im Rahmen eines Spesenreglementes wird dieser allgemeine Grundsatz sowohl im Hinblick auf die verschiedenen Spesenarten wie auf die Administration derselben konkretisiert.
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